CONTRA Steuerberatungsgesellschaft Kunert

Handwerker Steuerberater in Hamburg

Handwerker Steuerberater in Hamburg

Handwerker Steuerberater in Hamburg

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CONTRA Steuerberatungsgesellschaft

Kunert Kummerfeld PartGmbB

 

Steuerberater - Steuerberatung in Hamburg für Handwerksbetriebe

Immer häufiger muss sich der Handwerker neben seiner eigentlichen fachlichen Tätigkeit als Unternehmer mit steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und strategischen Fragen auseinandersetzen.

Wir unterstützen Handwerksbetriebe mit gezielter, ganzheitlicher und vorausschauender Beratung:

BildmarkierungBetriebsgründungen, Wahl der optimalen Rechtsform, Planung und Finanzierung
BildmarkierungBetriebserweiterungen, Betriebsübernahmen, Controlling
BildmarkierungBetriebsveräußerungen, Unternehmensbewertungen

Selbstverständlich lassen wir Sie auch mit den täglichen Aufgaben und Problemen nicht alleine:

BildmarkierungAufbau und Durchführung einer effizienten und aussagekräftigen
    Finanzbuchhaltung mit modernen und zeitsparenden Methoden.

BildmarkierungLohn- und Gehaltsabrechnungen für Ihre Mitarbeiter einschließlich aller Meldungen
    an Behörden und Kassen, besondere Kompetenzen besitzen wir in der Abwicklung
    von Baulöhnen.

BildmarkierungPrüfungen von Sozialversicherungsträgern und Finanzämtern können auf Wunsch
    des Mandanten auch in unseren Kanzleiräumen durchgeführt werden.

BildmarkierungZweimal pro Jahr Hochrechnung des zu erwartenden Gewinns und der
    entstehenden Steuerbelastung aufgrund der erstellten Finanzbuchführung.
    Überraschungen und Liquiditätsengpässe aufgrund von Steuernachzahlungen
    gehören nicht zu einem gut beratenen und vorausplanenden Handwerksbetrieb.

BildmarkierungStrategische Beratung zur Beeinflussung der möglichen Steuerlast.

BildmarkierungSteueroptimale Erstellung des Jahresabschlusses und der anfallenden
    Steuererklärungen.

Neben diesen normalen und üblichen Steuerberatungstätigkeiten stehen wir unseren Handwerksbetrieben kostengünstig bei allen Themen von Baulohn bis Bauabzugsbesteuerung (§48 EStG) zur Seite, wir informieren über § 13b UStG bis hin zu den Vorschriften des § 35a (3) EStG (steuerlich berücksichtigungsfähige Handwerkerleistungen) und wir erläutern Ihnen auch gerne die Vorschriften für die Gewerbesteuerbe- und –entlastungen (§35 EStG).

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Conventstr. 14   |   22089 Hamburg   |   Tel. 040.2987.2531